Gewinnspiel »Einfach Urlaub«

Teil­nah­me­be­din­gun­gen

Zum Gewinnspiel »einfach Urlaub«

 

(1) Ver­an­stal­terin die­ses Ge­winn­spiels ist die Micha­el Mül­ler Ver­lag GmbH.

(2) Teil­neh­men dür­fen alle Rei­se­be­geis­ter­ten ab 18 Jahre außer Mit­ar­bei­ter des Micha­el Mül­ler Ver­lags und des beteiligten Partner-Unternehmens.

(3) Die Teil­nah­me am Ge­winn­spiel ist bis ein­schließ­lich 03.09.2023 mög­lich.

(4) Zu gewinnen gibt es folgende Preise:

3 (drei) Exemplare des Buches »Einfach Urlaub«

https://www.brandstaetterverlag.com/buch/einfach-urlaub/

(5) Die Auslosung erfolgt unter allen Teilnehmer:innen, die die Gewinnspielfrage richtig beanwortet haben. Die Teilnahme er­folgt durch Aus­fül­len des For­mu­lars. Die Daten wer­den von uns nur im Zu­sam­men­hang mit dem Ge­winn­spiel verwendet. Die Weitergabe der Namen und Adressen der drei Gewinner:innen efolgt zum Zwecke des Versands an unseren Partner:
Christian Brandstätter Verlag GmbH & Co KG
Wickenburggasse 26
1080 Wien

(6) Die Ge­winn­er:innen werden nach Ende des Einsendezeitraums (bis einschließlich 03.09.2023) durch den Michael Müller Verlag per Zufallsverfahren bestimmt. Die Ent­schei­dung ist für die Teil­neh­mer:innen ver­bind­lich. Die Gewinner:innen werden anschließend auf der Internetseite des Michael Müller Verlags folgendermaßen veröffentlicht:
S. Mustername, Postleitzahl, Ort, Land

(7) Die Micha­el Mül­ler Ver­lag GmbH be­hält sich aus­drück­lich das Recht vor, Teil­neh­mer:innen, die gegen die vor­lie­gen­den Teil­nah­me­be­din­gun­gen ver­sto­ßen, sich durch Ma­ni­pu­la­tio­nen einen Vor­teil ver­schaf­fen oder un­wah­re Per­so­nen­an­ga­ben ma­chen, von der Teil­nah­me am lau­fen­den Wett­be­werb aus­zu­schlie­ßen. Dies kann auch rück­wir­kend ge­sche­hen.

(8) Die Teil­neh­mer:innen wer­den vom Micha­el Mül­ler Ver­lag im An­schluss an das Ge­winn­spiel per E-Mail über ihren Ge­winn be­nach­rich­tigt. Ist eine Zu­stel­lung der Nach­richt nicht mög­lich (z. B. auf­grund fal­scher oder un­voll­stän­di­ger An­ga­ben), so ver­fällt der An­spruch auf den Ge­winn. Für die Rich­tig­keit der an­ge­ge­be­nen E-Mail-/Post-Adres­se sind die Teilnehmer:innen ver­ant­wort­lich.

(9) Ein An­spruch auf Bar­aus­zah­lung eines Ge­winns ist aus­ge­schlos­sen. Für Rechts- und/oder Sach­män­gel wird sei­tens des Micha­el Mül­ler Ver­la­ges nicht ge­haf­tet. Der Micha­el Mül­ler Ver­lag si­chert keine Be­schaf­fen­heit oder Ei­gen­schaf­ten der Ge­win­ne zu.

(10) Der Micha­el Mül­ler Ver­lag haf­tet nicht für Schä­den, die durch Feh­ler, Ver­zö­ge­run­gen oder Un­ter­bre­chun­gen in der Über­mitt­lung, bei Stö­run­gen der tech­ni­schen An­la­gen und des Ser­vices, un­rich­ti­ge In­hal­te, Ver­lust oder Lö­schung von Daten, Viren oder in sons­ti­ger Weise bei der Teil­nah­me am Gewinnspiel ent­ste­hen kön­nen.

(11) Die Micha­el Mül­ler Ver­lag GmbH be­hält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeit­punkt ohne Vor­an­kün­di­gung und ohne An­ga­be von Grün­den ab­zu­bre­chen oder zu be­en­den. Von die­ser Mög­lich­keit macht die Micha­el Mül­ler Ver­lag GmbH ins­be­son­de­re dann Ge­brauch, wenn aus tech­ni­schen Grün­den (z. B. Viren im Com­pu­ter­sys­tem, Ma­ni­pu­la­ti­on oder Feh­ler in der Hard- und/ oder Soft­ware) oder aus recht­li­chen Grün­den eine ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Gewinnspiels nicht ge­währ­leis­tet wer­den kann. So­fern eine der­ar­ti­ge Be­en­di­gung durch das Ver­hal­ten eines Teil­neh­menden ver­ur­sacht wird, kann die Micha­el Mül­ler Ver­lag GmbH von die­ser Per­son den ent­stan­de­nen Scha­den er­setzt ver­lan­gen.

(12) Die Micha­el Mül­ler Ver­lag GmbH trifft wei­ter keine Haf­tung bei

- Feh­lern bei der Über­tra­gung von Daten
- Dieb­stahl ((Leerzeichen raus)), Nut­zung oder Zer­stö­rung sowie un­au­to­ri­sier­tem Zu­gang zu und Ve­rän­de­run­gen an Teil­neh­mer:innen­da­ten
- tech­ni­schen Stö­run­gen jeg­li­cher Art
- Be­schä­di­gun­gen des Com­pu­ters einer teilnehmenden Person oder jeder an­de­ren Per­son, die auf­grund der Teil­nah­me am Wett­be­werb ent­stan­den sind

(13) Der Rechts­weg ist aus­ge­schlos­sen.

(14) Soll­ten ein­zel­ne Be­stim­mun­gen die­ser Teil­nah­me­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se un­wirk­sam sein, be­rührt dies die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen nicht. Der Micha­el Mül­ler Ver­lag ver­sucht für die­sen Fall, die un­wirk­sa­me Be­stim­mung durch eine wirk­sa­me Re­ge­lung zu er­set­zen, die dem ge­woll­ten Zweck der ganz oder teil­wei­se un­wirk­sa­men Be­stim­mung der Teil­nah­me­be­din­gun­gen am nächs­ten kommt.

 

Stand: 15.08.2023