Alkoholgrenzen im Straßenverkehr in Spanien
Im Sommer hat Spanien einen neuen Strafkatalog für den Straßenverkehr vorgestellt, der u.a. ein Punktesystem à la Flensburg vorsieht. Für Ausländer sind die Strafpunkte jedoch nicht relevant.
In einem Faltblatt an alle Haushalte wurde nun auch über neue Alkoholgrenzen informiert. Sie beziehen sich auf den Alkoholgehalt in der Atemluft: Maximal 0,25 Milligramm pro Liter für den »normalen« Kraftfahrer und 0,15 Milligramm pro Liter für Berufskraftfahrer und alle diejenigen, die ihren Führerschein kürzer als zwei Jahre besitzen.
Grob (und mit möglichen Schwankungen) entspricht dies etwa 0,5 bzw. für Anfänger und Berufsfahrer 0,3 Promille Blutalkohol. Insbesondere kurz nach Trinkende können die Atemluftwerte im Verhältnis jedoch deutlich höher sein. Am sichersten ist immer noch 0,00. |