Seit dem 1. Juni 2022, entfällt in ganz Griechenland die Maskenpflicht in den meisten Innenbereichen.
Dazu gehören vor allem Supermärkte und alle Einkaufsgeschäfte, Tavernen, Flugzeuge und Fernverkehrsmittel mit nummerierten Sitzplätzen wie Züge und Busse. Die Aufhebung der Maskenpflicht gilt auch für Beschäftigte in all diesen Bereichen.Vom 1. Mai bis vorerst zum 31. August 2022 entfällt die Zertifikatspflicht bei der Einreise nach Griechenland.
Die Vorab-Einreiseanmeldung über ein online-Formular wurde bereits zum 15. März 2022 abgeschafft. Gleichzeitig wird am 1. Mai auch die Zertifikatspflicht für Tavernen, Cafes und Bars aufgehoben. Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt dagegen bis zum 1. Juni bestehen.Der seit 10. November 2020 geltende Lockdown in Griechenland wurde per heute, 18. Januar 2021, leicht abgemildert. Friseure, Kosmetikstudios und Beauty-Salons dürfen ab heute wieder öffnen. Fitnessstudios und Massagestudios bleiben geschlossen. Öffnen darf auch der Nicht-Lebensmittel-Einzelhandel wie beispielsweise Buchhandlungen, Boutiquen, Schuhgeschäfte, Sportgeschäfte, Einrichtungsgeschäfte, Computer- und Handyläden, Geschenkeläden, Blumenläden, Baumärkte usw.
In den so genannten "roten Zonen" des Landes ist nur "Tür- oder Fenster-Verkauf" erlaubt, d.h. Kunden dürfen die Läden nicht betreten. Die Ware wird durch Tür oder Fenster verkauft.Der seit 10. November 2020 geltende Lockdown in Griechenland wurde zunächst bis zum 18. Januar verlängert. Ab dem 18. Januar sollen der Nicht-Lebensmittel-Einzelhandel sowie Buchhandlungen wieder öffnen dürfen, allerdings nur per "Tür- oder Fenster-Verkauf", d.h. Kunden dürfen die Läden nicht betreten. Bars, Restaurants und Tavernen bleiben weiterhin geschlossen. Ebenso besteht weiterhin Maskenpflicht drinnen wie draußen.
Für die Einreise auf dem See-, Luft- und Landweg nach Griechenland gilt: Die Einreise ist nur noch mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass-/Personalausweisnummer möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Zusätzlich wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser Covid-19-Schnelltest durchgeführt. Alle Personen, die bis zum 21. Januar 2021 nach Griechenland einreisen, müssen außerdem eine siebentägige häusliche Quarantäne einhalten. (Informationsquelle für Einreisebestimmungen: Website der Deutschen Botschaft in Athen)Nach einer vorübergehenden Lockerung über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel ist Griechenland seit heute wieder zu einem strengen Lockdown zurückgekehrt, wie er seit dem 10. November 2020 galt: Friseure, Kosmetikstudios, Fitnessstudios und Massagestudios sowie der Nicht-Lebensmittel-Einzelhandel (Buchhandlungen, Geschenkeläden, Baumärkte usw.) sind nun wieder geschlossen. Zudem gilt die nächtliche Ausgangssperre wieder ab 21 Uhr bis 5 Uhr. Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum geplanten Ende der Schulferien am 11. Januar. Über eine eventuelle Verlängerung der Maßnahmen sowie der Schulferien wird bis Ende der KW 1 entschieden.
Nach wie vor gilt zudem: "Seit dem 11. November 2020 ist die Einreise auf dem See-, Luft- und Landweg nach Griechenland nur noch mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass-/Personalausweisnummer möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Bei allen Personen, die zwischen dem 18. Dezember 2020 und 7. Januar 2021 nach Griechenland einreisen, wird zudem nach Ankunft ein Covid-19-Schnelltest durchgeführt. Zudem ist eine dreitägige häusliche Quarantäne einzuhalten. Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular ("Passenger Locator Form", PLF) auf der Webseite travel.gov.gr ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Einige Fluggesellschaften verlangen das PLF bei Ausreise von allen Passagieren.Die griechische Regierung hat neue Corona-Einschränkungen beschlossen, die am Samstag, den 7. November 2020 um 6 Uhr in Kraft treten und vorerst bis zum 30. November 2020 gelten. In diesem Zeitraum gilt eine generelle Ausgangssperre.
Die eigene Wohnung darf nur aus wichtigen Gründen verlassen werden. Dazu gehören: auswärtige Arbeit, Einkaufen, Arztbesuche, Schule und Individualsport. Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso einige Behörden sowie Kindergärten, Grundschulen sowie Sonderschulen. Die Gymnasien und Lyzeen werden geschlossen und arbeiten mit einem Telearbeitsregime.Die griechische Regierung hat neue Corona-Einschränkungen beschlossen, die am Dienstag, den 3. November 2020 in Kraft treten.
Demnach wird das Land in zwei Zonen (A und B) eingeteilt, wobei in Zone A die milderen und Zone B die drastischeren Maßnahmen gelten. Die Insel Santorini gehört zur Zone B. Dort gilt: