Teil­nah­me­be­din­gun­gen

Gewinnspiel »Blind Date mit einem Buch«

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(1) Ver­an­stal­terin die­ses Ge­winn­spiels ist die Micha­el Mül­ler Ver­lag GmbH.

(2) Teil­neh­men dür­fen alle Rei­se­be­geis­ter­ten ab 18 Jahre außer Mit­ar­bei­tende des Micha­el Mül­ler Ver­lags und des beteiligten Partner-Unternehmens.

(3) Die Teil­nah­me am Ge­winn­spiel ist bis ein­schließ­lich 26.10.2025 mög­lich.

(4) Zu gewinnen gibt es folgendene Preise:

Insgesamt 10 Reiseführer: Die Auswahl beschränkt sich auf die drei im Gewinnspiel vorgestellten und verpackten Reiseführer. 

(5) Die Auslosung erfolgt unter allen Teilnehmenden, die bis zum Teilnahmeschluss am 26.10.2025 teilgenommen haben. Die Teilnahme über die er­folgt über das Gewinnspielformular. Die Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben und werden nur im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel verwendet.

(6) Die Ge­winn­er:innen werden nach Ende des Teilnahmezeitraums (bis einschließlich 26.10.25) durch den Michael Müller Verlag per Zufallsverfahren bestimmt. Die Ent­schei­dung ist für die Teil­neh­mer:innen ver­bind­lich. Die Gewinner:innen werden anschließend auf der Internetseite des Michael Müller Verlags folgendermaßen veröffentlicht:
S. Mustername

(7) Die Micha­el Mül­ler Ver­lag GmbH be­hält sich aus­drück­lich das Recht vor, Teil­neh­mende, die gegen die vor­lie­gen­den Teil­nah­me­be­din­gun­gen ver­sto­ßen, sich durch Ma­ni­pu­la­tio­nen einen Vor­teil ver­schaf­fen oder un­wah­re Per­so­nen­an­ga­ben ma­chen, von der Teil­nah­me am lau­fen­den Wett­be­werb aus­zu­schlie­ßen. Dies kann auch rück­wir­kend ge­sche­hen.

(8) Die Teil­neh­menden wer­den vom Micha­el Mül­ler Ver­lag im An­schluss an das Ge­winn­spiel per E-Mail über ihren Ge­winn be­nach­rich­tigt. Ist eine Zu­stel­lung der Nach­richt nicht mög­lich (z. B. auf­grund fal­scher oder un­voll­stän­di­ger An­ga­ben), so ver­fällt der An­spruch auf den Ge­winn. Für die Rich­tig­keit der an­ge­ge­be­nen E-Mail-/Post-Adres­se sind die Teilnehmer:innen ver­ant­wort­lich.

(9) Ein An­spruch auf Bar­aus­zah­lung eines Ge­winns ist aus­ge­schlos­sen. Für Rechts- und/oder Sach­män­gel wird sei­tens des Micha­el Mül­ler Ver­la­ges nicht ge­haf­tet. Der Micha­el Mül­ler Ver­lag si­chert keine Be­schaf­fen­heit oder Ei­gen­schaf­ten der Ge­win­ne zu.

(10) Der Micha­el Mül­ler Ver­lag haf­tet nicht für Schä­den, die durch Feh­ler, Ver­zö­ge­run­gen oder Un­ter­bre­chun­gen in der Über­mitt­lung, bei Stö­run­gen der tech­ni­schen An­la­gen und des Ser­vices, un­rich­ti­ge In­hal­te, Ver­lust oder Lö­schung von Daten, Viren oder in sons­ti­ger Weise bei der Teil­nah­me am Gewinnspiel ent­ste­hen kön­nen.

(11) Die Micha­el Mül­ler Ver­lag GmbH be­hält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeit­punkt ohne Vor­an­kün­di­gung und ohne An­ga­be von Grün­den ab­zu­bre­chen oder zu be­en­den. Von die­ser Mög­lich­keit macht die Micha­el Mül­ler Ver­lag GmbH ins­be­son­de­re dann Ge­brauch, wenn aus tech­ni­schen Grün­den (z. B. Viren im Com­pu­ter­sys­tem, Ma­ni­pu­la­ti­on oder Feh­ler in der Hard- und/ oder Soft­ware) oder aus recht­li­chen Grün­den eine ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Gewinnspiels nicht ge­währ­leis­tet wer­den kann. So­fern eine der­ar­ti­ge Be­en­di­gung durch das Ver­hal­ten eines/r Teil­neh­menden ver­ur­sacht wird, kann die Micha­el Mül­ler Ver­lag GmbH von die­ser Per­son den ent­stan­de­nen Scha­den er­setzt ver­lan­gen.

(12) Die Micha­el Mül­ler Ver­lag GmbH trifft wei­ter keine Haf­tung bei

- Feh­lern bei der Über­tra­gung von Daten
- Dieb­stahl, Nut­zung oder Zer­stö­rung sowie un­au­to­ri­sier­tem Zu­gang zu und Ve­rän­de­run­gen an Teil­neh­mendenda­ten 
- tech­ni­schen Stö­run­gen jeg­li­cher Art
- Be­schä­di­gun­gen des Com­pu­ters einer teilnehmenden Person oder jeder an­de­ren Per­son, die auf­grund der Teil­nah­me am Wett­be­werb ent­stan­den sind

(13) Der Rechts­weg ist aus­ge­schlos­sen.

(14) Soll­ten ein­zel­ne Be­stim­mun­gen die­ser Teil­nah­me­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se un­wirk­sam sein, be­rührt dies die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen nicht. Der Micha­el Mül­ler Ver­lag ver­sucht für die­sen Fall, die un­wirk­sa­me Be­stim­mung durch eine wirk­sa­me Re­ge­lung zu er­set­zen, die dem ge­woll­ten Zweck der ganz oder teil­wei­se un­wirk­sa­men Be­stim­mung der Teil­nah­me­be­din­gun­gen am nächs­ten kommt.

 

Stand: 14.10.2025