Ein internationaler Führerschein allein reicht bei der Kfz-Anmietung nicht aus. Die Herausgabe eines Leihwagens kann in diesem Fall verweigert werden ohne Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung. Der internationale Führerschein wird jedoch als notwendige Übersetzung des deutschen bzw. EU-Führerscheins anerkannt. Deshalb: Beide Dokumente mitnehmen!